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24 Sep

Im September 2018 ist die Studie der ZHAW zum Thema "Handlungsbedarf auf Grund der UNO Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich" erschienen, beauftragt von der BKZ.


Folgende Ergebnisse der Untersuchung sind sehr zentral für uns, weil wir diese Problematik schon lange erkannt haben:
"Es ist nicht garantiert, dass Menschen mit Behinderung unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Behinderung die Möglichkeit haben, ihre Wohnform frei zu wählen und beispielsweise in selbstständigen, unterstützten bzw. begleiteten Wohnformen zu leben. Insbesondere Menschen mit schwerer Behinderung haben diese Wahlfreiheit nicht. Dies verstösst gegen das Recht auf unabhängige Lebensführung. (...)Für Menschen mit Behinderung, die ausserhalb von Institutionen leben, besteht eine Notwendigkeit, Unterstützungsdienste verstärkt zu flexibilisieren und zu individualisieren. Zwingend ist zudem eine finanzielle Unterstützung, die am tatsächlichen Bedarf der Menschen ausgerichtet ist, damit diese möglichst ohne Nachteile und selbstbestimmt am ge- sellschaftlichen Leben teilhaben können."

Wir sind mit der BKZ in Kontakt und bleiben dran!


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